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   VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15   

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VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15 (https://dejure.org/2018,834)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2018 - 12 A 124/15 (https://dejure.org/2018,834)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - 12 A 124/15 (https://dejure.org/2018,834)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13

    Beförderungsauswahlentscheidung anhand von weiteren leistungsbezogenen

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, Rn. 43, juris unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16/02 - juris).

    Dabei hatte das Gericht aber auch darauf hingewiesen, dass jene ohnehin lediglich eine mindere Bedeutung zukämen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Oktober 2013 a.a.O.).

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass im dort entschiedenen Fall eine konkret zu besetzende Stelle als Regierungsdirektorin/ Regierungsdirektor (als Verwaltungsreferentin oder Verwaltungsreferent) bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zu besetzen war, und in der engeren Auswahl lediglich zwei landeseigene Bewerber gelangt waren (vgl. zum Sachverhalt Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Oktober 2013 a.a.O. Rn. 1, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 LB 19/14

    Dienstliche Beurteilung - Beachtung der Beurteilungsrichtlinie- verbale

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Zunächst ist festzuhalten, dass sich zahlreiche Entscheidungen, die sich mit den Begründungsanforderungen auseinandersetzen, gerade von einer Konstellation ausgehen, in der sich das Begründungserfordernis gerade als Regelfall aus den jeweils einschlägigen Beurteilungsrichtlinien ergeben hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 49, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris).

    Denn selbst wenn ein solches hier noch aus Gesichtspunkten des rechtlichen Gehörs trotz des vorangegangenen Verfahrens für erforderlich gehalten würde, kann jedenfalls selbst ein unterbliebenes "Leistungsgespräch" nicht dazu führen, dass auf eine Bewertung der dienstlichen Leistung der Klägerin während des hier maßgeblichen Beurteilungszeitraumes durch die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung verzichtet werden kann - dies wäre aber die einzige mögliche Konsequenz, da ein solches Gespräch während des laufenden Beurteilungszeitraums nicht nachzuholen ist (vgl. (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 48, juris, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 16.4.2013 - 2 B 134.11 -, Rn. 16).

  • VG Schleswig, 21.02.2017 - 12 B 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Gesamturteil und Einzelbewertungen müssen dabei in dem Sinne miteinander übereinstimmen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleitet (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 a.a.O. Rn. 17 juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 12 B 55/16 -, Rn. 25, juris).

    So bedarf es zwar dann einer ausformulierten Begründung bei der Beurteilung, wenn die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungskriterien vorsehen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 a.a.O., Rn. 36, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 12 B 55/16 -, Rn. 26, juris).

  • OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15

    Zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im Rahmen beamtenrechtlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Insbesondere in Verwaltungseinheiten mit hohem Personalaufkommen, in denen Beurteilungen gerade auch in Hinblick auf eine leistungsabhängige Entgeltzahlung jährlich vorzunehmen sind, kann ein derart standarisiertes Verfahren geeignet und geboten sein, eine hohe Anzahl von vergleichbaren Beurteilungen in einem vergleichsweise eng bemessenen Zeitrahmen durchzuführen (siehe auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA -, Rn. 39, juris; ferner vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. November 2015 - 6 CE 15.2233 -, Rn. 15, juris).

    Zunächst ist festzuhalten, dass sich zahlreiche Entscheidungen, die sich mit den Begründungsanforderungen auseinandersetzen, gerade von einer Konstellation ausgehen, in der sich das Begründungserfordernis gerade als Regelfall aus den jeweils einschlägigen Beurteilungsrichtlinien ergeben hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2015 - 2 LB 19/14 -, Rn. 49, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris).

  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Insbesondere in Verwaltungseinheiten mit hohem Personalaufkommen, in denen Beurteilungen gerade auch in Hinblick auf eine leistungsabhängige Entgeltzahlung jährlich vorzunehmen sind, kann ein derart standarisiertes Verfahren geeignet und geboten sein, eine hohe Anzahl von vergleichbaren Beurteilungen in einem vergleichsweise eng bemessenen Zeitrahmen durchzuführen (siehe auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA -, Rn. 39, juris; ferner vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. November 2015 - 6 CE 15.2233 -, Rn. 15, juris).

    Zum einen sind nämlich die auf dem jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistungen am einheitlichen Maßstab des Statusamtes der Vergleichsgruppe zu beurteilen, nicht aber anhand der Leistungen aus dem Vorjahr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 18, juris; siehe auch VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA -, Rn. 62, juris).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ganz grundsätzlich von einer aktuellen Beurteilung nicht mehr ausgegangen werden, wenn nach der letzten Beurteilung Veränderungen in tatsächlicher Hinsicht eingetreten sind, die dazu führen, dass sich das Leistungsbild des Beamten verändert hat (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - Rn. 23, juris).

    Es sei dann ausgeschlossen, dass sich bei keinem der Bewerber leistungs- und beurteilungsrelevante Veränderungen ergeben haben (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83-92, Rn. 23).

  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Die insoweit engere Rechtsprechung des OVG Schleswig, welche davon ausgeht, dass im Regelfall die dienstliche Beurteilung nicht älter als ein Jahr und nur nach pflichtgemäßem Ermessen zwei Jahre als sein dürfte, war hier nicht zugrunde zu legen, da es sich dort um eine Entscheidung anhand der konkreten Vorgaben der dort einschlägigen Beurteilungsrichtlinie handelte (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, Rn. 46, juris; zu diesem Verständnis der Rechtsprechung des OVG Schleswig vgl. auch Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 23. Januar 2013 - 2 A 308/11 -, Rn. 31, juris).

    Diese Rechtsprechung schließt sich das Gericht vorliegend an (siehe auch Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 23. Januar 2013 - 2 A 308/11 -, Rn. 27, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Insbesondere gelten hier nicht die Anforderungen an die Begründung eines Verwaltungsaktes beziehungsweise die entsprechenden Regelungen über das Nachschieben von Gründen im Verwaltungsprozess, denn es fehlt der dienstlichen Beurteilung an der für den Verwaltungsakt charakteristischen Regelungswirkung (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 a.a.O. Rn 12, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02. August 2016 - 2 MB 16/16 -, Rn. 19, juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Zum einen sind nämlich die auf dem jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistungen am einheitlichen Maßstab des Statusamtes der Vergleichsgruppe zu beurteilen, nicht aber anhand der Leistungen aus dem Vorjahr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 18, juris; siehe auch VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA -, Rn. 62, juris).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15
    Soweit die Klägerin ihren Vortrag drauf stützt, wie ihr Verhalten im Rahmen der Arbeitstagung zu werten sei, kann dies vorliegend nicht zu einer Aufhebung der Beurteilung führen, denn das Gericht hat gerade in der konkreten Bewertung des - im Übrigen im Hergang unstrittigen, aber in seiner Deutung streitigen - Vorgangs eine nur eingeschränkte Prüfungspflicht aufgrund des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 16, juris).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

  • OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16

    Umsetzung; Rückumsetzung

  • BVerwG, 03.08.1971 - I WB 114.70

    Rechtsmittel

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - 3 LB 27/05

    dienstliche Beurteilung, Beurteilungsverfahren

  • VG München, 09.02.2017 - M 21 E 16.5511

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16

    (Kein) Anspruch auf vorläufige Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe;

  • BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 45.16

    Nachholen der Begründung des Gesamturteils im verwaltungsgerichtlichen Verfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 6 B 368/10

    Zugrundelegung von Anlassbeurteilungen eines nach dem Regelbeurteilungszeitpunkt

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233

    Konkurrentenstreit, Beamter, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

  • OVG Saarland, 26.10.2012 - 1 B 219/12

    Aktualität von Regelbeurteilungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 3 M 18/99

    Anforderungen an die Besetzung eines ausgeschriebenen Dienstpostens;

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2021 - 12 L 454/21

    Stellenbesetzung Beförderung Auswahlentscheidung Spitzenamt dienstliche

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 15. Januar 2018 - 12 A 124/15 -, juris Rn. 27.
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